Aufenthaltsrecht: Anmeldung als Einwohner in Luxemburg
Ein lettischer Arbeitnehmer wollte sich in einer luxemburgischen Gemeinde als Einwohner registrieren lassen. Neben der Vorlage eines Arbeitsvertrags und eines Personalausweises verlangte die Gemeinde auch beglaubigte Übersetzungen einer Geburtsurkunde. Angesichts der hohen Kosten für die verlangten Übersetzungen wandte sich der lettische Bürger an SOLVIT.
Laut der Gemeinde war dieses Dokument notwendig, um die Echtheit der persönlichen Daten im Hinblick auf die ordnungsgemäße Führung des Gemeinderegisters zu überprüfen. Darüber hinaus berief sich die Gemeinde auf den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung. SOLVIT Luxemburg teilte der Gemeinde mit, dass die Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, es nicht zulässt, bei der Anmeldung eines Unionsbürgers als Arbeitnehmer eine Geburtsurkunde zu verlangen.
Genauer gesagt heißt es in Artikel 8 Absatz 3 der genannten Richtlinie: "Für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung dürfen die Mitgliedstaaten nur Folgendes verlangen: von einem Unionsbürger, auf den Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a Anwendung findet, nur die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, einer Einstellungsbestätigung des Arbeitgebers oder einer Beschäftigungsbescheinigung oder eines Nachweises der Selbstständigkeit“. Darüber hinaus wurden diese Elemente durch das Gesetz vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit und Einwanderung („loi du 29 août 2008 portant sur la libre circulation des personnes et l’immigration“) (Artikel 5, 6 und 8) sowie durch die großherzogliche Verordnung vom 5. September 2008 („règlement grand-ducal du 5 septembre 2008“) (Kapitel 2, Artikel 2) in nationales Recht umgesetzt.
Die Familiensituation des Antragstellers ist eine einfache Information, die der Bürger der Gemeinde zur Verfügung stellt und die er mit seiner Unterschrift bestätigt.
Der lettische Staatsangehörige wurde nach der Intervention von SOLVIT rasch bei der Gemeinde angemeldet.
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