Verarbeitung der Daten

Welche Rechtsvorschriften gelten für den SOLVIT-Datenschutz?

  • Die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (SOLVIT arbeitet mit der IMI-Datenbank).
  • Die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr – diese regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die nationalen SOLVIT-Stellen.
  • Die Verordnung (EU) 2018/1725 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr – diese regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission.
  • Das Gesetz vom 1. August 2018 über die Organisation der Nationalen Kommission für den Datenschutz und die Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679.

Wer kann auf Ihre Daten zugreifen und zu welchem Zweck?

  1. SOLVIT Luxemburg, die andere SOLVIT-Stellen und die zuständige Behörden, die an Ihrem Fall beteiligt sind, aber nur auf das Nötige, um Ihren Antrag zu bearbeiten und eine Lösung für Sie zu finden.
  2. Die Europäische Kommission, um informelle Rechtsberatung anzubieten, eine Entscheidung über mögliche Folgemaßnahmen nach Einstellung des Verfahrens zu treffen, bzw ihren Fall weiter zu prüfen, wenn SOLVIT keine Lösung anbieten kann (nur, wenn Sie zustimmen).
  3. Andere Beratungsstellen, wenn SOLVIT Ihren Fall (nur mit Ihrer Einwilligung) und Ihre Daten einer anderen, geeigneteren Beratungsstelle zuweist.
  4. Die SOLVIT-Partnerorganisation, die den Fall in Ihrem Namen vorgelegt hat (falls zutreffend).

Welche Daten bearbeiten wir, wenn Sie ein Problem an SOLVIT übermitteln?

Ihren vollständigen Namen, Ihre vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Staatsangehörigkeit und andere personenbezogene Daten in Ihrer Anfrage. Sofern weitere ergänzende Unterlagen zu dem betreffenden Fall vorliegen, können diese ebenfalls Ihrem Dossier in der SOLVIT-Datenbank beigefügt werden.

Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigt SOLVIT meist die Einzelheiten Ihres Falls, zu denen auch personenbezogene Daten wie Kontaktdaten gehören. Sie können verlangen, dass die Heimatstelle, der Ihr Fall zugewiesen wird, Ihre Daten nicht an die für die Lösungsfindung zuständige federführende Stelle weitergibt, auch nicht an die zuständige(n) Behörde(n). Aber in vielen Fällen wird dadurch die Untersuchung der federführenden Stelle behindert und es kann sein, dass die Stelle den Fall zurückweist. In diesem Fall wird die Heimatstelle Sie benachrichtigen.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

  • ·Ihre Daten werden 18 Monate nach Abschluss des Falls in der SOLVIT-Datenbank ersichtlich sein.
  • 18 Monate danach werden Ihre Daten gesperrt (unzugänglich) sein. Ihre Daten sind nur dann zugänglich, wenn ein begründeter Antrag für bestimmte Zwecke vorliegt (z. B. bei Nachweis eines Informationsaustausches).
  • 3 Jahre nach Abschluss Ihres Falls werden Ihre personenbezogenen Daten automatisch gelöscht.

Zugang zu Ihren Daten

Sie haben keinen direkten Zugriff auf Ihre Daten in der SOLVIT-Datenbank. Wenn Sie wissen möchten, welche Ihrer Daten verarbeitet werden oder wurden oder Sie diese Daten ändern oder löschen möchten, wenden Sie sich bitte an die Europäische Kommission.

Sie können auch die zuständige Heimatstelle kontaktieren, um Ihren vollständigen Datenbestand einzusehen und fehlerhafte Daten korrigieren oder löschen zu lassen. Ihre Anfrage wird so bald wie möglich und spätestens 30 Tage nach Eingang ihres Antrags bearbeitet.

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