Sozialversicherung: Kindergeld

Eine italienische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Luxemburg beantragte Familienleistungen in Luxemburg. Die Zukunftskasse (CAE) hatte einen Antrag an die für die Gewährung von Familienleistungen zuständige italienische Behörde geschickt, um eine Löschungsbescheinigung zu erhalten, mit der sichergestellt werden sollte, dass sie kein Kindergeld in Italien bekommt. Die Bürgerin wandte sich schließlich an SOLVIT, da die italienische Behörde sich mehrere Monate lang nicht gemeldet hatte.

SOLVIT Luxemburg kam zu dem Schluss, dass diese Untätigkeit der italienischen Behörde gegen die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verstößt, die eine Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vorsieht und sie gemäß dem Grundsatz der guten Verwaltungspraxis verpflichtet, auf jeden Antrag innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten.

Auf Ersuchen von SOLVIT Luxemburg intervenierte SOLVIT Italien bei der zuständigen italienischen Behörde, die die erforderlichen Dokumente an die CAE schickte. Daraufhin konnte das Kindergeld an die Antragstellerin ausgezahlt werden.

Zum letzten Mal aktualisiert am